Widerrufsbelehrung

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von vorbestellten Eintrittskarten. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung die mit einer fixierten Leistungszeit verbunden sind, insbesondere beim Verkauf oder der Bestellung von Tickets für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Zf. 6 BGB vor, so dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages somit bindend und verpflichtet den Besteller zur Bezahlung.